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Für unsere HelferInnen

 
Bitte ausfüllen und in der Ortsverwaltung Bohlsbach abgeben.
 
 
Wichtige Informationen für alle HelferInnen in der NaBo.
 
 
Da es im Rahmen der Tätigkeiten organisierter Nachbarschaftlicher Hilfe auch zu Kontakt zu Kindern und Jugendlichen kommt, ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gem. § 30a Abs. 2b BZRG. dann notwendig, wenn Aufgaben übernommen werden, die insbesondere Kinder/ Jugendliche betreffen.
 
 
Bitte gemeinsam mit dem Helferbogen ausfüllen und in der Ortsverwaltung Bohlsbach abgeben.
 
 
Nachbarschaftshilfe bedeutet Zuverlässigkeit. Hilfe, die im Rahmen der NaBo erbracht wird, wird im Helferprotokoll notieren. Dieses wird nach Beendigung des Einsatzes ausgefüllt und an die KoordinatorInnen zurückzugeben. Bitte immer einen Bogen pro unterstützte Person verwenden.